Wir helfen beim Visum
Wenn du an einem Sprachkurs in Deutschland teilnehmen möchtest und aus einem sogenannten Drittland kommst, musst du vor deiner Einreise ein Visum beantragen. Sich für ein Visum zu bewerben, kann ein langer und anstrengender Prozess sein. Bereits vor der Einreise nach Deutschland muss dies bei der zuständigen Auslandsvertretung im jeweiligen Heimatland beantragt werden. Die Bearbeitung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, daher sollte vorab genug Zeit eingeplant und der Antrag frühzeitig gestellt werden.
Kein Visum für deinen Sprachkurs benötigst du, wenn du aus einem dieser Länder kommst:
alle Länder der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes (Norwegen, Island, Liechtenstein) sowie aus der Schweiz, Israel, Japan, Australien, Süd-Korea, Neuseeland, Kanada und den USA.
Du kannst eine Aufenthaltsgenehmigung auch noch nach der Einreise bei der Bamberger Ausländerbehörde beantragen.
Für deinen Sprachkursaufenthalt in Deutschland gibt es verschiedene Arten von Visa:
Touristen-Visum
Wenn du einen Sprachkurs belegen möchtest, der nur wenige Wochen dauert, reicht das Schengen-Visum (Touristenvisum) aus. Dieses Visum berechtigt dich zum Aufenthalt im Schengen-Raum für eine Dauer von maximal 90 Tagen. Da die Antragsstellung meist recht unkompliziert ist, empfiehlt sich diese Art von Visum, wenn du Deutschland und seine Sprache im Rahmen eines rein touristischen Aufenthalts kennenlernen möchtest.
Bitte beachte:
Ein Touristen-Visum kann nicht nachträglich in ein Visum zum Zweck des Studiums oder des Erwerbs der deutschen Sprache umgewandelt werden! Mit dieser Art von Visum kannst du maximal 3 Monate in Deutschland bleiben.
Sprachkurs-Visum
Wenn du länger als 90 Tage in Deutschland bleiben und einen Sprachkurs besuchen möchtest, gibt es die Möglichkeit ein Sprachkurs-Visum zu erwerben. Diese Art von Visum erlaubt es somit, zwischen drei und zwölf Monate in Deutschland zu bleiben. Wie lange das Visum tatsächlich erteilt wird, erfährt man allerdings nur von der zuständigen Botschaft.
Bitte beachte:
Ein Sprachkurs-Visum kann nicht nachträglich in ein Visum zum Zweck des Studiums umgewandelt werden. Das heißt, du musst nach Abschluss des Sprachkurses wieder ausreisen um ein mögliches Studien-Visum zu beantragen. Mit einem Sprachkurs-Visum ist es nicht gestattet, in Deutschland zu arbeiten.
Studien-Visum
Wenn du planst in Deutschland zu studieren, kannst du ein Studien-Visum beantragen. Damit hast du die Möglichkeit vor dem Studium einen Sprachkurs zu besuchen. Das Visum zu Studienzwecken kann für maximal 2 Jahre erteilt werden.
Damit dieses Visum erteilt wird benötigt man einen Nachweis über eine (in Deutschland) anerkannte Hochschulzugangsberechtigung sowie einen Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule (dieser kann durch eine Bescheinigung der Hochschule ersetzt werden, dass gute Chancen auf eine Zulassung bestehen).
Mit diesem Visum darfst du arbeiten, nämlich 120 ganze Tage oder 240 halbe Tage pro Jahr.
Studienbewerber-Visum
Wenn du noch keine Zulassung zu einer Hochschule oder zu einem Studienkolleg hast, gibt es die Möglichkeit, ein Visum zum Zweck der Studienbewerbung zu beantragen. Damit kann man sich in Deutschland aufhalten, um sich persönlich für die Hochschulzulassung zu bewerben. Dieses Visum erlaubt allerdings kein Studium in Deutschland, es gilt nur für die Bewerbung. Falls du mit einen Studienbewerber-Visum einreist, musst du dich innerhalb von 9 Monaten an einer deutschen Universität immatrikulieren.
Wenn du dich erfolgreich immatrikulieren konntest, kannst du im Anschluss eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragen.
Bitte informiere dich in jedem Fall bei der deustchen Botschaft in deinem Aufenthaltsland, welches Visum das richtige für dich ist! Wir können/dürfen keine Visa-Beratung durchführen.
Schritt für Schritt zum Visum
Im Folgenden erklären wir dir genau, wie der Visa-Prozess bei Anmeldung zu einem Sprachkurs bei uns abläuft:
- Du meldest dich zu unserem Sprachkurs an. Unser Mini-Gruppen-Kurs umfasst 20 Unterrichtsstunden pro Woche und wird somit von deutschen Auslandsvertretungen anerkannt. Du kannst bei der Anmeldung zum Sprachkurs auch direkt die Unterkunft für den gesamten Kurs buchen, außerdem die Krankenversicherung.
- Sobald wir deine Anmeldung erhalten haben, schicken wir dir die Rechnung per E-Mail zu.
- Wenn du die Rechnung bezahlt hast, erhältst du von uns eine offizielle Anmeldebestätigung, in der wir bescheinigen, dass du einen (mindestens) 20-stündigen Kurs besuchen wirst und welche Zusatzleistungen (z.B. Wohnung und Versicherung) du außerdem bereits gebucht und bezahlt hast. Diesen Brief, den wir dir als PDF-Dokument per Mail schicken werden, benötigst du für den Visumsantrag. Du musst ihn bei der zuständigen deutschen Botschaft deines Landes zusammen mit dem Visumsantrag einreichen.
- Damit ein Visum erteilt wird, müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein:
Du benötigst einen Nachweis, dass du während deines Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland finanziell abgesichert bist. Das kannst du zum Beispiel durch ein Sperrkonto nachweisen. Für einen Aufenthalt von einem Jahr musst du 11.208 Euro dort einzahlen. Dies dient als Nachweis, dass du in Deutschland ein Jahr lang finanziell unabhängig bist. Andere Möglichkeiten sind, dass du ein Stipendium nachweist oder dass jemand in Deutschland sich dazu verpflichtet, alle Kosten zu übernehmen, die durch deinen Aufenthalt in Deutschland entstehen. Das muss der Gastgeber bei der Ausländerbehörde an seinem Wohnort erklären (Verpflichtungserklärung §§ 82 ff. AuslG). Nähere Infos zur Verpflichtungserklärung gibt es auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Bitte gib uns umgehend Bescheid, wenn es zu Verzögerungen deines Visumsantrages kommt. Falls gewünscht, können wir deine Kursbuchung entsprechend verschieben.
Die erste Terminverschiebung ist kostenfrei; für weitere berechnen wir jeweils 50,00 Euro.
Bei Ablehnung des Visaantrags erstattet TREFFPUNKT den bereits gezahlten Betrag zurück (abzüglich der Anzahlung in Höhe von 10 %), wenn der Teilnehmer den offiziellen Ablehnungsbescheid bis spätestens drei Tage vor Kursbeginn bei TREFFPUNKT vorlegt. Nähere Informationen zu Stornierungen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Weitere Links und Informationen des Auswärtigen Amts
Allgemeine Informationen zur Visumbeantragung (Verfahren, Gebühren, Dauer, ...)
Häufig gestellte Fragen zu verschiedenen Themenbereichen (Visum für Deutschland, Reisehinweise, ...)