Wir helfen beim Visum
Wenn Sie an einem Sprachkurs in Deutschland teilnehmen möchten und aus einem sogenannten Drittland kommen, müssen Sie vor Ihrer Einreise ein Visum beantragen. Sich für ein Visum zu bewerben, kann ein langer und anstrengender Prozess sein. Bereits vor der Einreise nach Deutschland muss dies bei der zuständigen Auslandsvertretung im jeweiligen Heimatland beantragt werden. Die Bearbeitung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, daher sollte vorab genug Zeit eingeplant und der Antrag frühzeitig gestellt werden.
Kein Visum für Ihren Sprachkurs benötigen Sie, wenn Sie aus einem dieser Länder kommen:
alle Länder der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes (Norwegen, Island, Liechtenstein) sowie aus der Schweiz, Israel, Japan, Australien, Süd-Korea, Neuseeland, Kanada und den USA.
Sie können eine Aufenthaltsgenehmigung auch noch nach der Einreise bei der Bamberger Ausländerbehörde beantragen.
Für Ihren Sprachkursaufenthalt in Deutschland gibt es verschiedene Arten von Visa:
Touristen-Visum
Wenn Sie einen Sprachkurs belegen möchten, der nur wenige Wochen dauert, reicht das Schengen-Visum (Touristenvisum) aus. Dieses Visum berechtigt Sie zum Aufenthalt im Schengen-Raum für eine Dauer von maximal 90 Tagen. Da die Antragsstellung meist recht unkompliziert ist, empfiehlt sich diese Art von Visa, wenn Sie Deutschland und seine Sprache im Rahmen eines rein touristischen Aufenthalts kennenlernen möchten.
Bitte beachten Sie:
Ein Touristen-Visum kann nicht nachträglich in ein Visum zum Zweck des Studiums oder des Erwerbs der deutschen Sprache umgewandelt werden! Mit dieser Art von Visum können Sie maximal 3 Monate in Deutschland bleiben.
Sprachkurs-Visum
Wenn Sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben und einen Sprachkurs besuchen möchten, gibt es die Möglichkeit ein Sprachkurs-Visum zu erwerben. Diese Art von Visum erlaubt es somit, zwischen drei und zwölf Monate in Deutschland zu bleiben. Wie lange das Visum tatsächlich erteilt wird, erfährt man allerdings nur von der zuständigen Botschaft.
Bitte beachten Sie:
Ein Sprachkurs-Visum kann nicht nachträglich in ein Visum zum Zweck des Studiums umgewandelt werden. Das heißt, Sie müssen nach Abschluss des Sprachkurses wieder ausreisen um ein mögliches Studien-Visa zu beantragen. Mit einem Sprachkurs-Visum ist es nicht gestattet, in Deutschland zu arbeiten.
Studien-Visum
Wenn Sie planen in Deutschland zu studieren, können Sie ein Studien-Visum beantragen. Damit haben Sie die Möglichkeit vor dem Studium einen Sprachkurs zu besuchen. Das Visum zu Studienzwecken kann für maximal 2 Jahre erteilt werden.
Damit dieses Visum erteilt wird benötigt man einen Nachweis über eine (in Deutschland) anerkannte Hochschulzugangsberechtigung sowie einen Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule (dieser kann durch eine Bescheinigung der Hochschule ersetzt werden, dass gute Chancen auf eine Zulassung bestehen).
Mit diesem Visum dürfen Sie 120 ganze Tage oder 240 halbe Tage arbeiten.
Studienbewerber-Visum
Wenn Sie noch keine Zulassung zu einer Hochschule oder zu einem Studienkolleg haben, gibt es die Möglichkeit, ein Visum zum Zweck der Studienbewerbung zu beantragen. Damit kann man sich in Deutschland aufhalten, um sich persönlich für die Hochschulzulassung zu bewerben. Dieses Visum erlaubt allerdings kein Studium in Deutschland, es gilt nur für die Bewerbung. Falls Sie mit einen Studienbewerber-Visum einreisen, müssen sie sich innerhalb von 9 Monaten an einer deutschen Universität immatrikulieren.
Wenn Sie sich erfolgreich immatrikulieren konnten, können Sie im Anschluss eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragen.
Bitte informieren Sie sich in jedem Fall bei Ihrer Botschaft welches Visum das richtige für Sie ist! Wir können/dürfen keine Visa-Beratung durchführen.
Schritt für Schritt zum Visum
Im Folgenden erklären wir Ihnen genau, wie der Visa-Prozess bei Anmeldung zu einem Sprachkurs bei uns abläuft:
- Sie melden sich zu unserem Sprachkurs an. Unser Mini-Gruppen-Kurs umfasst 20 Unterrichtsstunden pro Woche und wird somit von deutschen Auslandsvertretungen anerkannt. Sie können bei der Anmeldung zum Sprachkurs auch direkt die Unterkunft für den gesamten Kurs buchen, außerdem die Krankenversicherung.
- Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, schicken wir Ihnen die Rechnung per E-Mail zu.
- Wenn Sie die Rechnung bezahlt haben, erhalten Sie von uns eine offizielle Anmeldebestätigung, in der wir bescheinigen, dass Sie einen (mindestens) 20-stündigen Kurs besuchen werden und welche Zusatzleistungen (z.B. Wohnung und Versicherung) sie außerdem bereits gebucht und bezahlt haben. Diesen Brief, den wir Ihnen als PDF-Dokument per Mail schicken werden, benötigen Sie für den Visumsantrag. Sie müssen ihn bei der zuständigen deutschen Behörde Ihres Landes zusammen mit dem Visumsantrag einreichen.
- Damit ein Visum erteilt wird, müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein:
Sie benötigen einen Nachweis, dass Sie während Ihres Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland finanziell abgesichert sind. Das können Sie zum Beispiel durch ein Sperrkonto nachweisen. Für einen Aufenthalt von einem Jahr müssen Sie 10.236 Euro dort einzahlen. Dies dient als Nachweis, dass Sie inbDeutschland ein Jahr finanziell unabhängig sind. Andere Möglichkeiten sind, dass Sie ein Stipendium nachweisen oder dass jemand in Deutschland sich dazu verpflichtet, alle Kosten zu übernehmen, die durch Ihren Aufenthalt in Deutschland entstehen. Das muss der Gastgeber bei der Ausländerbehörde an seinem Wohnort erklären (Verpflichtungserklärung §§ 82 ff. AuslG). Nähere Infos zur Verpflichtungserklärung gibt es auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Bitte geben Sie uns umgehend Bescheid, wenn es zu Verzögerungen Ihres Visumsantrages kommt. Falls gewünscht, können wir Ihre Kursbuchung entsprechend verschieben.
Die erste Terminverschiebung ist kostenfrei; für weitere berechnen wir jeweils 50,00 Euro.
Bei Ablehnung des Visaantrags erstattet TREFFPUNKT den bereits gezahlten Betrag zurück (abzüglich der Anzahlung in Höhe von 10 %), wenn der Teilnehmer den offiziellen Ablehnungsbescheid bis spätestens drei Tage vor Kursbeginn bei TREFFPUNKT vorlegt. Nähere Informationen zu Stornierungen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Weitere Links und Informationen des Auswärtigen Amts
Allgemeine Informationen zur Visumbeantragung (Verfahren, Gebühren, Dauer, ...)
Häufig gestellte Fragen zu verschiedenen Themenbereichen (Visum für Deutschland, Reisehinweise, ...)