Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen „Privates Sprachinstitut Treffpunkt GmbH“ (im Folgenden TREFFPUNKT) und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern (im Folgenden Teilnehmer) der von TREFFPUNKT angebotenen und durchgeführten Sprachkurse und Sprachprüfungen. Die Geschäftsbedingungen gelten entsprechend für die Kooperationspartner, welche die Teilnehmer zu den benannten Kursen und Prüfungen bei TREFFPUNKT anmelden und entsprechende Leistungen bei TREFFPUNKT buchen.
2. TREFFPUNKT ist ein vollständig privates Unternehmen. TREFFPUNKT ist Mitglied des Fachverbandes für Deutsch als Fremdsprache (fadaf), des Fachverband Deutscher Sprachschulen und Sprachreise-Veranstalter e.V. (FDSV), der International Association of Language Centres (IALC) und wurde vom TestDaF-Institut sowie von der telc GmbH als Prüfungszentrum akkreditiert.
3. Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Eine Abweichung ist nach vorheriger Absprache mit TREFFPUNKT möglich.
4. Die Anmeldung zu einem Sprachkurs oder zu einer Sprachprüfung hat schriftlich zu erfolgen. Findet die Anmeldung über unseren Online-Shop, per E-Mail, Fax oder per Post statt, so ist diese auch ohne Unterschrift bindend.
5. Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Regelung gilt: Gebuchte Stundenkontingente müssen innerhalb von 24 Monaten in Anspruch genommen werden, andernfalls verfallen diese Stunden, wobei TREFFPUNKT sich ggf. den Wert anrechnen lassen muss, den er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart bzw. durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt.
6. Der Umfang der vertraglichen Leistungen beruht auf den Leistungsbeschreibungen in der Broschüre und auf der Homepage von TREFFPUNKT, den jeweils gebuchten Leistungen und auf der entsprechenden Buchungsbestätigung (= Rechnung) von TREFFPUNKT. Es obliegt den Teilnehmern sowie den für diese buchenden Unternehmen, zu überprüfen, ob die Buchungsbestätigung alle gebuchten Leistungen (bspw. Kurs, Unterkunft, Verpflegung) enthält. Etwaige Fehler sind unverzüglich gegenüber TREFFPUNKT anzuzeigen. Vereinbarungen, die diesen Umfang der vertraglichen Leistungen ändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch TREFFPUNKT. Sollten die Informationen der Broschüre und der Homepage voneinander abweichen, so sind die Informationen maßgeblich, die sich aus der Homepage von TREFFPUNKT ergeben.
7. Die Anmelde- und Kursgebühren zu den Deutschkursen beinhalten den Unterricht wie gebucht, das jeweilige Lehrmaterial (inkl. eines Lehrbuchs), Einstufungs- und Abschlusstests sowie ein Teilnahmezertifikat. Es besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an 3x wöchentlich von TREFFPUNKT angebotenen Aktivitäten im Rahmen des Kulturprogramms. Hierbei entstehende Kosten (bspw. für Essen, Trinken oder Eintritt) hat der Teilnehmer selbst zu tragen.
8. Sollten eine Woche vor Kursbeginn weniger als vier Teilnehmer zu einem Kurs angemeldet sein, so behält sich TREFFPUNKT vor, Programm-/ Kursänderungen oder Stundenreduzierungen vorzunehmen.
9. Eine Standard-Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten. Bei der Buchung von Einzelunterricht besteht die Möglichkeit zwischen Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten und Unterrichtseinheiten mit 60 Minuten zu wählen.
10. Grundsätzlich beträgt die Kursstärke bei Gruppenkursen maximal zehn Teilnehmer.
11. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Einzelunterricht wird nachgeholt.
12. Die Teilnehmer sind für die An- und Abreise im Zusammenhang mit Sprachkursen und -prüfungen selbst verantwortlich.
13. Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich an die Hausordnung der jeweiligen Unterkunft sowie an die Hausordnung der Schule und die durch Aushang sowie auf der Homepage veröffentlichten Verhaltensregeln (code of conduct) zu halten.
14. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Schäden unverzüglich zu melden und zu ersetzen, die sie in der Schule, in der Unterkunft oder an sonstigen Gegenständen des Vermieters verursachen.
15. Die Buchung der Unterkunftsalternative „Einzelzimmer bei Privat“ ist erst ab einer Kursdauer von mindestens zwei Wochen möglich. Diese Unterkünfte werden Teilnehmern ausschließlich für die Zeit während des jeweiligen Kurses zur Verfügung gestellt. Anreisetag ist der Sonntag unmittelbar vor Kursbeginn, Abreisetag ist der Samstag unmittelbar nach Kursende. Es sei denn es wurde eine abweichende Regelung schriftlich vereinbart.
16. Die Buchung von Halbpension beinhaltet: Frühstück von Montag bis Sonntag und ein warmes Essen am Mittag oder Abend an fünf Tagen der Woche.
17. Versicherungen sind weder in den Kurs- und Prüfungsgebühren noch in den Kosten für die Unterkunft enthalten. Es wird ausdrücklich empfohlen, die notwendigen Versicherungen frühzeitig abzuschließen. Auf Wunsch kann bei der Buchung des Sprachkurses eine Krankenversicherung als Zusatzleistung hinzugebucht werden.
18. Wir bitten darum, dass TREFFPUNKT im Rahmen der Kurse und der Freizeitaktivitäten Fotos machen darf, welche auf Werbematerial oder im Rahmen des Internetauftritts von TREFFPUNKT publiziert werden können. Hierfür ist eine Einverständniserklärung von Ihnen erforderlich, die Sie mit dem Notfallkontaktformular erhalten und unterzeichnen können.
19. Hat der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Bamberg, Deutschland, nicht-ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis mit TREFFPUNKT. Verlegt der Teilnehmer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss nach außerhalb Deutschlands oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist Gerichtsstand für Klagen gegen den Teilnehmer Bamberg, Deutschland. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ausschließliche Gerichtsstände, z.B. für das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben unberührt.
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Bamberg, Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis mit TREFFPUNKT ist Bamberg, Deutschland, wenn der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
II. Zahlung und Fälligkeit
1. Zusätzlich zu den Kursgebühren ist eine Anmeldegebühr zu bezahlen, deren Höhe von dem jeweils gebuchten Kurs abhängt. Diese Gebühr muss, unabhängig von der Dauer des gebuchten Kurses, innerhalb eines Kalenderjahres nur einmal bezahlt werden.
2. Mit Vertragsschluss, spätestens mit Erhalt der Buchungsbestätigung bzw. der Rechnung, werden die Kursgebühren, sowie die Kosten zusätzlich gebuchter Leistungen, sofort und in voller Höhe fällig. Bei Deutsch-Intensivkursen ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrages bis spätestens zehn Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung bzw. der Rechnung an TREFFPUNKT zu bezahlen. Der jeweilige Gesamtbetrag bzw. Restbetrag muss spätestens sieben Tage vor Kursbeginn bei TREFFPUNKT eingegangen sein, andernfalls wird die Buchung seitens TREFFPUNKT storniert.
3. Anfallende Überweisungs- und sonstige Bankgebühren haben die Teilnehmer bzw. die für diese buchenden Unternehmen zu tragen.
4. Bei Last-Minute-Buchungen (weniger als sieben Tage vor Kursbeginn) wird mit TREFFPUNKT eine individuelle Vereinbarung hinsichtlich der Fälligkeit und der Zahlbarkeit der Gebühren getroffen.
5. Insbesondere bei Langzeitaufenthalten im Deutsch-Intensivkurs (ab 13 Wochen) sind individuelle Zahlungsvereinbarungen mit TREFFPUNKT möglich.
6. Über TREFFPUNKT können Sie sich für telc-Prüfungen der telc gGmbH, Basler Straße 7, 61352 Bad Homburg anmelden. telc-Prüfungen müssen spätestens 3 Tage nach der Buchung sowie mindestens 16 Tage vor Prüfungsbeginn bezahlt sein. Andernfalls wird die Anmeldung storniert. Für die Vermittlung der telc-Prüfungen fallen Gebühren in Höhe von 40,00 € an. Bei Nichterscheinen zur Prüfung fallen die Prüfungsgebühren in voller Höhe an, es sei denn das Fernbleiben wird durch ein ärztliches Attest entschuldigt, dann fällt nur die Vermittlungsgebühr in Höhe von 40,00 € an. Es gelten die Prüfungsregularien der telc gGmbH:
III. Haftung
1. Die Teilnehmer bzw. die für diese buchenden Unternehmen haften für die Schäden, welche diese in der Schule, in den Unterkünften oder an sonstigen Gegenständen der Vermieter oder von TREFFPUNKT verursachen.
2. Verstößt ein Teilnehmer wiederholt gegen die jeweilige Hausordnung oder die jeweiligen Verhaltensregeln (code of conduct) oder verursacht mutwillig Schäden in der Schule oder der Unterkunft kann TREFFPUNKT das Vertragsverhältnis umgehend beenden. In Bezug auf Vergütung findet § 628 II BGB (Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung) Anwendung.
3. TREFFPUNKT haftet weder für den Verlust von privaten Gegenständen noch für Schäden, die auf einem von Teilnehmern selbst verschuldeten Unfall beruhen.
4. Die Teilnehmer nehmen auf eigene Verantwortung an den angebotenen Freizeitaktivitäten teil. TREFFPUNKT haftet nicht für das Verhalten der die Freizeitaktivitäten durchführenden unabhängigen Personen. Diese sind keine Erfüllungsgehilfen von TREFFPUNKT.
5. TREFFPUNKT haftet nicht für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit ihrer Angestellten verursacht werden, ausgenommen es handelt sich um Körperschäden.
6. TREFFPUNKT kann nicht für Leistungsausfälle oder Schäden haftbar gemacht werden, die auf höherer Gewalt, dem Verhalten unabhängiger Dritter oder auf dem Verhalten eines Teilnehmers selbst beruhen.
7. Die Haftung für Schadensersatzansprüche mit Ausnahme von Körperschäden ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit TREFFPUNKT den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat.
IV. Stornierung
1. Soweit nicht anders vereinbart und schriftlich festgehalten, sind die Folgen einer Stornierung wie folgt geregelt:
a) Die Stornogebühren bei Sprach-Gruppenkursen sowie Einzel- und Paarunterricht betragen bei Gesamt-Kursstornierung vor Kursbeginn
- Stornierung mehr als vier Wochen vor Kursbeginn: keine.
- Stornierung 11 bis 28 Tage vor Kursbeginn: 20 % der Kurs- und Unterkunftsgebühren, die für einen Zeitraum von maximal vier Wochen anfallen. Alternativ kann der Kurs auf einen anderen freien Termin verschoben werden.
- Stornierung weniger als 11 Tage vor Kursbeginn: 50 % der Kurs- und Unterkunftsgebühren, die für einen Zeitraum von maximal vier Wochen anfallen.
- Stornierung weniger als fünf Tage vor Kursbeginn: 100 % der Kurs- und Unterkunftsgebühren, die für einen Zeitraum von maximal vier Wochen anfallen.
b) Die Stornogebühren bei Einzel- und Paarunterricht betragen bei Absage von einzelnen Unterrichtstagen
- Stornierung mehr als 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn: keine.
- Stornierung weniger als 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn: sämtliche für diesen Tag angesetzten Unterrichtseinheiten.
c) Wer bei Sprach-Gruppenkursen an einzelnen Unterrichtstagen nicht teilnimmt erhält keine anteilige Rückerstattung.
Eine Stornierung ist nur dann als fristgemäß anzusehen, wenn sie in einer Weise stattgefunden hat, dass TREFFPUNKT unter normalen Umständen fristgemäße Kenntnis von der Stornierung erlangen konnte.
2. Erfolgt die Stornierung, wegen der Nichterteilung eines Visums, so erstattet TREFFPUNKT die bereits geleisteten Zahlungen abzüglich der Anzahlung zurück, wenn der Teilnehmer den offiziellen Ablehnungsbescheid bis spätestens drei Tage vor Kursbeginn vorlegt. Ohne Vorlage des offiziellen Ablehnungsbescheides gelten die allgemeinen Stornierungsregelungen unter Ziffer IV. Nr. 1 dieser AGBs. Im Rahmen der Rückzahlung anfallende Bankgebühren fallen dem Teilnehmer zur Last.
3. Kosten für gebuchte Leistungen von Dritten (bspw. Prüfungsgebühren, Versicherungsgebühren, Transferkosten) können nicht erstattet werden. Es steht dem Teilnehmer frei nachzuweisen, dass TREFFPUNKT kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.
4. Es ist grundsätzlich möglich, die Anmeldung zu einem bestimmten Kurstermin auf eine andere Person zu übertragen. Sollte seitens der Teilnehmer eine Ersatzperson gefunden werden, die den zu stornierenden Kurs ersatzweise wahrnimmt, fallen keine Stornogebühren an.
5. Die Anzahlung in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrages wird bei Rücktritt und Stornierung nach Ablauf der Widerrufsfrist stets einbehalten. Es steht dem Zurücktretenden frei nachzuweisen, dass TREFFPUNKT kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.
6. Wird ein Kurs durch TREFFPUNKT abgesagt, so werden dem Teilnehmer die bereits geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Weitergehender Schadensersatz kann nur geleistet werden, wenn der Teilnehmer nachweist, dass der jeweilige geltend gemachte Schaden allein darauf beruht, dass TREFFPUNKT den Kurs abgesagt hat.
V. Sonderkonditionen
1. Für alle ehemaligen TREFFPUNKT-Teilnehmer reduziert sich die Anmeldegebühr um 25 %.
2. Wenn Teilnehmer innerhalb eines Kalenderjahres weitere Kurse bei TREFFPUNKT buchen, entfällt die Anmeldegebühr.
Unsere Adresse:
Sprachinstitut TREFFPUNKT
Hauptwachstraße 19
D-96047 Bamberg
Deutschland
E: post(at)learn-german(dot)com
T: +49 951 3027989
F: +49 951 3017524
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