Was ist eine Gastfamilie?
„Gastfamilien“ sind nicht immer ein traditionelles Ehepaar mit zwei Kindern. Wir sagen darum auch lieber „Gastgeber:innen“. Wir suchen vor allem nach Menschen, die unsere erwachsenen Sprachschüler:innen herzlich willkommen heißen. Sie müssen sich Zeit nehmen, um mit den Schüler:innen zu sprechen, geduldig und verständnisvoll sein und bereit sein, Informationen zu geben und bei allen kleinen Problemen zu helfen, die während des Aufenthalts in einem fremden Land auftreten können.
Mindestanforderungen für Gastgeber:innen und ihre Wohnungen
- Das Gästezimmer muss mit einem Bett und ausreichend Stauraum, Beleuchtung, Stuhl und Schreibtisch ausgestattet sein. Wenn im Gästezimmer kein Schreibtisch vorhanden ist, muss in der Wohnung ein privater und angemessener Arbeits-/Studienbereich vorhanden sein.
- Das Zimmer sollte ansprechend sein, über natürliches Licht verfügen und die Möbel sollten in gutem Zustand sein.
- Das Zimmer darf während eines Gastaufenthaltes nicht auch von der Familie genutzt werden.
- Idealerweise sollten die Student:innen als einzige Muttersprachler:innen untergebracht werden. Also nicht zwei Gäste mit der gleichen Muttersprache gleichzeitig bei denselben Gastgeber:innen.
- „TREFFPUNKT Halbpension“ bedeutet tägliches Frühstück und fünfmal pro Woche eine warme Mahlzeit.
- Wenn der Gast Halbpension gebucht hat, sollte die Hauptmahlzeit des Tages gemeinsam mit der Familie eingenommen werden und aus mindestens zwei Gängen bestehen (z.B. Hauptgericht und Salat oder Hauptgericht und Dessert).
- Die Mahlzeiten sollten im Laufe der Woche variieren.
- Zimmer, Gemeinschaftsräume, Küche und Bad müssen sauber sein.
- Das Bad sollte in einem sauberen und gepflegten Zustand sein und die Schüler:innen sollten mindestens einmal täglich baden oder duschen dürfen.
- Bettwäsche muss regelmäßig gewechselt werden.
- Handtücher bringen die Schüler:innen selbst mit.
- Mindestens einmal pro Woche sollten die Student:innen die Möglichkeit haben, ihre Wäsche zu waschen. Es bleibt den Gastgeber:innen vorbehalten, dafür eine kleine (!) Gebühr zu nehmen.
- Die Familien sollten so oft wie möglich mit den Schüler:innen sprechen.
- In der Heizperiode muss das Zimmer geheizt werden.
- Der Schulweg sollte nicht länger als 30 Minuten zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln dauern.
- Die Gastgeber:innen und ihre Wohnungen müssen den Mitarbeiter:innen der Schule bekannt sein. Vor der ersten Unterbringung sowie danach alle zwei Jahre werden die Gastgeber:innen von der Schule besucht. Gemeinsam mit der Schulrepräsentanz wird dann die Checkliste nach DIN EN 14804 besprochen.
- Die Wünsche und Bedürfnisse der Schüler:innen, wie z.B. Nichtrauchen/Rauchen, Allergien, vegetarisches Essen usw., müssen so weit wie möglich berücksichtigt werden.